Doch während laut Artikel 25 des Grundgesetzes das Völkerrecht sogar höher gewichtet wird als die deutschen Gesetze, steht nirgends geschrieben, dass Deutschland die Pflicht hat, die Person Benjamin Netanyahu vor Strafverfolgung zu schützen.
Ω Ω Ω
Vor diesem Hintergrund gibt es deshalb nur eine mögliche Antwort auf die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den Haftbefehl gegen Netanyahu vollziehen müsste: ja, natürlich.
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